Compliance
Compliance ist ein integraler Bestandteil der RKW. Die Organe des Unternehmens, die Geschäftsleitung und jeder einzelne Mitarbeitende der RKW-Gruppe sind für die Einhaltung aller relevanten Gesetze und Richtlinien verantwortlich und sollen als Vorbild dienen. Das Bekenntnis zu Compliance ist Teil des Grundverständnisses und der Strategie der RKW.
RKW hat den Verhaltenskodex des Gesamtverbands der Kunststoffverarbeitenden Industrie (GKV) übernommen. Der GKV-Verhaltenskodex integriert sowohl Compliance-Anforderungen als auch ethische und soziale Grundsätze. Dazu gehören nicht nur grundlegende Regeln gegen Korruption und kartellrechtswidrige Absprachen, sondern auch internationale Anforderungen wie die UN-Menschenrechtscharta und anerkannte ethische Grundsätze. Alle Mitarbeitenden und Führungskräfte sind verpflichtet, die im GKV-Verhaltenskodex niedergelegten Grundsätze des geschäftlichen Handelns einzuhalten.
RKW verlangt von seinen Geschäftspartnern die Verpflichtung, den GKV-Verhaltenskodex zu respektieren oder einen vergleichbaren Verhaltenskodex zu beachten.
Der GKV-Verhaltenskodex kann hier eingesehen werden.
Compliance-Portal
Wir haben uns zu Transparenz und Verantwortlichkeit verpflichtet und daher ein Compliance-Portal eingerichtet. Dieses System soll es jedem, einschließlich Mitarbeitenden und Dritten, ermöglichen, Bedenken über unethische oder illegale Aktivitäten zu äußern, die sie in unserem Unternehmen oder in Bezug auf unser Unternehmen beobachten.
Wir wissen, wie wichtig es ist, dass unser Unternehmen jederzeit integer arbeitet, und wir glauben, dass das Compliance-Portal uns dabei helfen wird, dieses Ziel zu erreichen. Alle Bedenken, die über das Portal geäußert werden, werden gründlich untersucht, und es werden geeignete Maßnahmen ergriffen, um alle festgestellten Probleme zu lösen.
Ihre Meldung kann vertraulich oder anonym erfolgen. Des Weiteren werden wir Maßnahmen ergreifen und sicherstellen, dass diejenigen, die das System nutzen, keinerlei Vergeltungsmaßnahmen ausgesetzt sind.
Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte und Lieferantenkodex
Als international agierendes Unternehmen ist sich die RKW-Gruppe ihrer Verantwortung zur Achtung der Menschenrechte bewusst. Daher verpflichten wir uns, Menschenrechte innerhalb der eigenen Geschäftstätigkeit zu achten und in unserer globalen Liefer- und Wertschöpfungskette darauf hinzuwirken, dass Risiken vorgebeugt wird und Verstöße beendet werden.
Dabei richten wir unser unternehmerisches Handeln an den international anerkannten Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen aus. Wir haben die Anforderungen des in Deutschland geltenden Nationalen Aktionsplans für Wirtschaft und Menschenrechte sowie des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten („Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz“) umgesetzt.
Unsere Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte zur Umsetzung der Sorgfaltspflicht nach § 6 Abs. 2 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) stehen hier zur Verfügung: